Schwerpunkt Eingruppierungsrecht nach AVR und ABD (3 Tage) Die Richtlinien der Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes – kurz AVR– regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers im Bereich des Deutschen Caritasverbandes. Die AVR
Schwerpunkt Eingruppierung und Grundlagenvertiefung Auf der Grundlage des Basiswissens für MAVen thematisieren und vertiefen unsere Aufbauseminare praxisnah die Bestimmungen der Mitarbeitervertretungsordnung und die mit dem Dienstgeber zu regelnden Bereiche des Arbeitsrechtes. “Alltagsgeschäft” für jede Mitarbeitervertretung ist die Zustimmung nach §
Schulung für Mitarbeitervertretungen „Alltagsgeschäft“ für jede Mitarbeitervertretung ist die Zustimmung nach § 33 MAVO. Einstellung und Anstellung, sonstige persönliche Angelegenheiten und Angelegenheiten der Dienststelle erfordern ein fundiertes Grundwissen und Sicherheit in der Anwendung. Für eine korrekte Eingruppierung sind vertiefte Kenntnisse