Betriebsrätemodernisierungsgesetz tritt am 18.Juni 2021 in Kraft

Betriebsseelsorge Diözese Augsburg unterstützt Gründung von neuen Betriebsräten

Der deutsche Bundestag und der Bundesrat haben Ende Mai 2021 das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) beschlossen. Es tritt noch vor der Bundestagswahl, am 18.Juni 2021 in Kraft. Die Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg begrüßt die Neufassung des Gesetzes und lobt vor allem die Verbesserungen und Vereinfachung der Betriebsratswahlen, wie der Leiter der Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg, Diakon Georg Steinmetz, erklärt:

„Das neugefasste Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte, die die erstmalige Wahl eines Betriebsrats in einem Unternehmen initiieren einen besonderen Kündigungsschutz erhalten. Sie können sich notariell absichern und gegen eine geringe Gebühr Kündigungsschutz erhalten. Damit wird die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsräte endlich wieder gestärkt werden. Unsere Betriebsseelsorger/innen in den Büros der KAB und Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg stehen zur Unterstützung der erstmaligen Betriebsratswahlen bereit, jeweils in enger Kooperation mit der zuständigen Gewerkschaft.“

Das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz sieht weiterhin vor, dass das „vereinfachte Wahlverfahren“ nach § 14a Betriebsverfassungsgesetz künftig für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten verpflichtend wird, bisher 5 bis 50 Beschäftigte. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten können Arbeitgeber und Wahlvorstand die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens nun ebenfalls vereinbaren. Statt wie bisher drei werden es zukünftig sechs Beschäftigte sein, die zu Wahlversammlungen einladen und in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes kommen.

Bei der Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretung wird die Höchstaltersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht gestrichen, entscheidend ist allein der Status als Auszubildender.

Das Mindestalter für die Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretungen wurde auf die Vollendung des 16. Lebensjahres abgesenkt und ermöglicht somit Jugendlichen mehr Mitsprache im Betrieb.

All diese Neuerungen sieht die Betriebsseelsorge sehr positiv, neben weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Betriebsräte bei den Themen Weiterbildung, Einsatz von künstlicher Intelligenz, Datenschutz, Videokonferenzen und mobiler Arbeit.

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